Insassenunfallschutz für Beifahrer bei einem Unfall

Der sogenannte Insassenunfallschutz wird noch heute von vielen KFZ Versicherungen angeboten, um sämtliche Beifahrer bei einem Unfall zu schützen. Viele Versicherungsexperten sehen diese Vertragsoption als überholt an, dennoch kann es Situationen geben, in denen sich der Insassenschutz für sämtliche Mitfahrer lohnt. Unabhängig hiervon bleibt die Regelung eine eher unbeliebte Versicherungsoption.

Was genau der Insassenunfallschutz bedeutet

Wer als Versicherungsnehmer nicht alleine mit seinem Auto unterwegs ist, sondern regelmäßig Freunde, Verwandte oder Arbeitskollegen transportiert, erzeugt in Situationen eines Unfalls ein größeres Schadensrisiko für andere. Sollte sich ein Beifahrer verletzen und hierdurch z. B. auch Einbußen im beruflichen Bereich erleiden, kann er einen Schadenersatz an den Fahrer richten. Nicht selten kommt es in Deutschland zu gerichtlichen Verfahren unter Freunden oder Bekannten, um sämtliche Rechte am Schadenersatz durchsetzen zu können und hierfür von einem Verkehrsgericht Unterstützung zu erhalten. Durch die Versicherungsoption Insassenschutz soll der Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer eine zusätzliche Sicherheit bei derartigen Ansprüchen erhalten.

Als Beifahrer automatisch umfassend abgesichert

Muss der Fahrer ohne einen gesonderten Insassenschutz damit rechnen, dass die Versicherung gar keinen Schadenersatz gewährt? Nein, im Gegenteil! Im gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz sind auch Mitfahrer bei einem Unfall umfassend abgesichert. In den Vertragsbedingungen keiner Versicherung wird vorgeschrieben, dass die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden außerhalb des eigenen Fahrzeugs entstanden sein müssen. Sämtliche Personen des Fahrzeugs können also Schadensansprüche an den Fahrer richten, die Haftpflichtversicherung ist für diese Fälle zuständig und zahlt nach Prüfung des Sachverhaltes einen angemessenen Schadensersatz aus. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, ist ein gesonderter Insassenschutz überflüssig, weshalb er heutzutage noch nur selten abgeschlossen wird.

In welchen Fällen der Insassenunfallschutz lohnt

Dass sehr viele KFZ Versicherungen weiterhin einen Zusatzschutz für Insassen anbieten, ergibt vorrangig für Ausnahmesituation bei einem Unfall Sinn. Diese liegt dann vor, wenn der Fahrer den Unfall absichtlich herbeigeführt hat oder klar erkennbar grob fahrlässig gehandelt hat. In einem solchen Fall kann der Haftpflichtversicherer die Leistungen rechtmäßig verweigern, die Ansprüche durch alle Mitfahrer nach dem Unfall bleiben allerdings bestehen. Wer eine zusätzliche Insassenschutzversicherung abschließt, würde damit andeuten, dass er einen grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführten Unfall für möglich hält. Genau dies dürften nur die wenigsten Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer freiwillig von sich behaupten.

Abschließendes Fazit zur Insassenschutzversicherung

Im Regelfall ist der zusätzliche Schutz von Insassen heutzutage überflüssig. Die Zusatzoption stammt aus einer Zeit, in der sich die KFZ Versicherung modular aus vielen einzelnen Vertragselementen zusammensetzte, heutzutage wird dieser KFZ Sonderschutz nur noch für drohende Extremfälle angeboten. Da die Haftpflichtversicherung mittlerweile Personen- oder Vermögensschäden aller Mitfahrer im KFZ abdeckt, sollte die Insassenschutzversicherung nicht zusätzlich abgeschlossen werden. Besteht eine Unsicherheit darüber, ob sich alle Fahrer des KFZ stets verantwortungsvoll im Straßenverkehr verhalten, kann als einziges über diese Zusatzoption nachgedacht werden. Ansonsten stellt der Tarif lediglich eine Verteuerung des Jahresbeitrags dar und kann getrost eingespart werden.


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